Die Stiftung hat als Organe einen Stiftungsvorstand und einen Stiftungsrat.
Der Stiftungsvorstand ist Vorstand i. S. von §§ 86 und 26 BGB und setzt sich wie folgt zusammen:
- Landrat Reinhard Sager (Vorsitzender)
- Sparkassendirektor Dr. Martin Lüdiger (stv. Vorsitzender)
- Sparkassendirektor Peter Becker
- Manfred Jöhnk
Der Stiftungsvorstand hat zur operativen Führung der Stiftungsgeschäfte eine Geschäftsführung bestellt.
Der Stiftungsrat hat über die Geschäftsführung des Stiftungsvorstandes zu wachen. Er genehmigt den Haushaltsplan, stellt die Jahresabrechnung mit Vermögensübersicht fest und billigt den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes.
Der Stiftungsrat entlastet den Stiftungsvorstand und beschließt auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes über Satzungsänderungen sowie ggf. über Umwandlung, Zusammenlegung, Zulegung und Auflösung der Stiftung.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Jörg Troike (Vorsitzender)
- Sparkassendirektor Joachim Wallmeroth (stv. Vorsitzender)
- Manfred Breiter
- Burkhard Klinke
- Ulrich Rüder
- Wolfgang Ruge
- Bärbel Seehusen
- Philipp Zeidler
