Die Sparkassen-Stiftung Eutiner Landesbibliothek wurde im Jahr 2006 mit der Bezeichnung „Sparkassenstiftung zur Förderung der Landesbibliothek Eutin“ durch die Sparkasse Holstein gegründet. Sie erhielt ihre Rechtsfähigkeit aufgrund der Anerkennung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 11. Dezember 2006.
Auf der Grundlage des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung vom 30. November 2006 hat die Sparkasse Holstein die Stiftung mit einem Vermögen im Wert von insgesamt 1.000.000 EUR bereits im Jahr der Errichtung ausgestattet. Weitere erhebliche Zustiftungen sind geplant.
Der erste für die Mittelverwendung der Stiftung relevante Zufluss von Mitteln (Kapitalerträge und Spenden) erfolgte im Jahr 2007, so dass die Stiftung mit der vorgesehenen Fördertätigkeit im Jahr 2007 beginnen konnte.
Die Fördertätigkeit der Sparkassen-Stiftung betrifft Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur. Die Sparkassen-Stiftung stellt ihre Fördermittel insbesondere der „Stiftung Eutiner Landesbibliothek“ zur Verfügung. Daneben ist die Sparkassen-Stiftung Mitglied im Förderverein "Freunde der Eutiner Landesbibliothek" und unterstützt diesen in seiner Arbeit.
Highlights der Zusammenarbeit mit den Freunden der Eutiner Landesbibliothek sind die jährlichen Matinee-Veranstaltungen.
Besonders wichtig für die weitere Entwicklung der Sparkassen-Stiftung Eutiner Landesbibliothek ist die Tatsache, dass die Sparkasse Holstein als Stifterin von Anfang an erklärt hat, dass sie beabsichtigt, das Kapital dieser Stiftung in den nächsten Jahren durch eine Reihe weiterer Zustiftungen signifikant zu erhöhen, um so einen existenziellen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Eutiner Landesbibliothek zu leisten.
FÖRDERMITTEL KÖNNEN NICHT DURCH DRITTE BEANTRAGT WERDEN !!!
Die Arbeit der Sparkassen-Stiftung Eutiner Landesbibliothek ist durch eine hohe Transparenz gegenüber JEDERMANN gekennzeichnet. Wichtig in der Stiftungsarbeit ist uns qualitätsbewusstes Handeln und eine höchstmögliche Effizienz.
Wir haben für uns die Anwendung der "Grundsätze guter Stiftungspraxis" (vom Bundesverband Deutscher Stiftungen) beschlossen.
